Kündigungsfrist für Jugendliche - Änderung, Di, 19.01.10

Kündigungsfrist für Jugendliche - Änderung

Kündigungsfrist für Jugendliche gekippt

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Bisher gibt es im deutschen Arbeitsrecht die Klausel, dass jüngeren Arbeitnehmern schneller gekündigt werden kann als ihren älteren Kollegen: Nur die Betriebszugehörigkeit nach dem 25. Geburtstag verlängert bislang die Kündigungsfrist, was zur paradoxen Situation führt, dass z. B. ein 28-jähriger Arbeitnehmer, der seit zehn Jahren im Unternehmen ist, eine einmonatige Kündigungsfrist hat, ein 40-jähriger, der drei Jahre im Betrieb beschäftigt ist, dagegen eine viermonatige Frist.
Der Europäische Gerichtshof hat diese Regelung nun gekippt, da sie eine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters sei. „Ich freue mich, dass gerade in Zeiten steigender Jugendarbeitslosigkeit diese Schlechterstellung jüngerer Arbeitnehmer nun beendet werden muss“, sagte JU-Kreisvorsitzender Alex Wegmaier. Dies sei eine alte Forderung der Jungen Union, denn „so wenig wie wir zulassen dürfen, dass Arbeitnehmer über 50 auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt werden, so wenig darf ein Jünger allein wegen seines Alters der Dumme sein“, so Wegmaier.

Künftig dürfen nun bei der Betriebszugehörigkeit keine Abstriche mehr gemacht werden, wenn es um einen Kündigung geht.






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